Batteriepass-Pflichten

EU Batteriepass – alle Pflichten ab 2027.

Die EU-Batterieverordnung schreibt ab Februar 2027 einen digitalen Batteriepass für Industrie-, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien über 2 kWh vor. Hier erfährst du, was das konkret bedeutet.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zum Batteriepass betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Batterien über 2 kWh in der EU in Verkehr bringen: Hersteller, Importeure und bevollmächtigte Vertreter. Das gilt für Industrie-Batterien, Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen und Starterbatterien. Kleine tragbare Batterien (z.B. AA-Batterien) sind zunächst ausgenommen.

Was muss dokumentiert werden?

Der Batteriepass muss umfassende Informationen enthalten: Hersteller und Herstellungsort, Batterie-Chemie und Materialzusammensetzung, Kapazität und Leistungsdaten, CO2-Fußabdruck, Recycling-Informationen und Sicherheitshinweise. Außerdem müssen Angaben zur Lebensdauer und zum aktuellen Gesundheitszustand (State of Health) der Batterie gemacht werden.

Wie wird der Batteriepass zugänglich gemacht?

Der Batteriepass muss über einen standardisierten Datenträger am Produkt zugänglich sein – typischerweise ein QR-Code. Genau hier kommt QIKY ins Spiel: Unsere Plattform ist darauf spezialisiert, Produktdaten per QR-Code digital und strukturiert bereitzustellen. Die Datenstruktur entspricht den EU-Vorgaben und wird kontinuierlich aktualisiert.

Wichtige Fristen.

Aug 2024

CE-Kennzeichnung

Pflicht für bestimmte Batteriekategorien

Feb 2027

Batteriepass

Pflicht für Batterien über 2 kWh

Aug 2027

Due Diligence

Lieferketten-Nachweispflichten

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Die Frist rückt näher. Lass uns gemeinsam sicherstellen, dass deine Batterien ab 2027 compliant sind.