EU-Batterieverordnung
17. August 2023 – Verordnung veröffentlicht / in Kraft getreten. 18. August 2024 – CE-Kennzeichnung Pflicht für bestimmte Batterien. 18. August 2025 – ursprünglich viele Anforderungen (z. B. alte Due-Diligence), wurde aber verschoben. 18. Februar 2027 – Digitaler Batteriepass Pflicht für bestimmte Batterien. 18. August 2027 – verschobene Due-Diligence-Verpflichtung für Batterielieferketten.
Ökodesign / DPP
Der DPP wird stufenweise eingeführt, je nach Produktkategorie. GS1 weist darauf hin, dass bestimmte DPP-Kategorien bereits ab 2027 Pflicht sind. Implementierungsakte (Delegierte Rechtsakte) werden von der EU-Kommission erarbeitet, u. a. für spezifische Produktgruppen wie Batterien, Textilien, Bauprodukte etc.
Interoperabilität & technische Regeln
Die technische Gestaltung des Batteriepasses (z. B. Datenstruktur, Rechte, Zugriff) wird durch technische Durchführungsakte festgelegt. Zugang: Unterschiedliche Stakeholder (Öffentlichkeit, Behörden, Recycling-Industrie) haben je nach "legitimem Interesse" unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf Pass-Daten.




